Offener Brief an Werner Faymann und Josef Pröll

Zum Gedenkjahr 2008:
Die Zukunft der Demokratie in Österreich und Europa!
Die Idee der dreistufigen
BürgerschaftsDemokratie als Ausweg aus den Sackgassen

Offener Brief an
die Herren Bundesminister

Werner Faymann und Josef Pröll

Wien, den 9./10. Oktober 2008

Sehr geehrter Herr Faymann,
Sehr geehrter Herr Pröll,

sieht man einmal von der Möglichkeit einer aus drei Parteien zusammengesetzten Koalitionen ab, legt es das Ergebnis der Nationalratswahl vom 28. September 2008 nahe, für die nächsten fünf Jahre wieder an ein Bündnis von SPÖ und ÖVP zu denken. Sie und Ihre beiden Parteien sind aufgerufen, eine durch stabile parla­mentarische Mehrheiten gestützte Regierung zu bilden.

Wir möchten hier nicht in die wie auch immer geartete Kritik einstimmen, die sich, bezogen auf die Arbeit Ihres nun zum Abschluss gekommenen ersten gemeinsamen Anlaufes, vielfach regt. Wir möchten Sie hinweisen auf Grundgedanken für die Zukunft der Demokratie in Österreich und Europa. Es wird sich zeigen, ob Sie diese mit in die Erwägungen jetzt möglicherweise bevorstehender Koalitionsverhandlungen aufnehmen und besprechen möchten. Wir wollen Sie dazu ermuntern, denn neben dem, dass mit diesen Grundgedanken eine längst fällige Erfüllung einer historischen Forderung angesprochen ist, könnte hier ein Ausgangspunkt für eine Zukunft Österreichs und der EU gesetzt werden, welcher - davon sind wir überzeugt - die Politik wieder zurück in die Köpfe und Herzen der Menschen holt.

Worum geht es? Zunächst um einen Mangel: Die repräsentative Ausgestaltung der Demokratie in Österreich - ganz zu schweigen von dem vielfach beklagten Demokratiedefizit in der Europäischen Union - verwirklicht keines­wegs, was historisch mit der Französischen Revolution als neuzeitlicher Demokratie-Impuls einsetzt! Für die damit gestellten Aufgaben bedarf es der Ergänzung der vorhandenen repräsentativen Elemente um die »Basis der Volkssouveränität«; sprich um einen wirksamen und wesensgemäßen Prozess der direkten Demokratie. Das bloß repräsentative politische System, das nicht komplementär-demokratisch ergänzt wird, hat durch die Wahlen allein noch keine Legitima­tion. Mit Wahlen kann die Rechtsgemeinschaft - und auch das nur bedingt - zwar an der personellen Zusammen­setzung der parlamentarischen Institutionen mitwirken. Wegen des pauschalen Charakters der Wahl, wären die konkreten legislativen Einzelentscheidungen aber erst durch den Popular­vorbehalt der direkten Demokratie legitimiert.

Das alles bedeutet nicht, dass wir den Parlamentarismus und seine Institutionen für die täglichen Aufgaben der Gesetzgebung und des Regierens nicht brauchen würden. Aber wenn mit der pauschalen Wahl das souveräne Selbstbestimmungsrecht der Bürgerschaft inhaltlich nicht konkretisierend ausgeübt werden kann, wird es zu einer »lebendigen Demokratie« nicht kommen können, dann bleiben wir in der von Demokratiemüdigkeit und Politikverdrossenheit zunehmend medial geprägten »Zuschauerdemokratie« stecken.

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Wie müsste nun ein die parlaments-demokratischen Prozesse systemisch egänzendes direkt-demokratisches Gesetzgebungsverfahren aussehen, um auf der Höhe der Zeit Demokratie zu verwirklichen?

Mit einer im Februar d. J. eingebrachten Bürgerinitiative haben wir dazu die Grundlinien für die Ausgestaltung und die verfassungsmäßige Verankerung der dreistufige Volksgesetzgebung vorgelegt:1

Auf dem Felde der Legislative sollen die Voraussetzungen für die Ausübung des souveränen Gemeinwillens (Volonté générale) geschaffen werden. Das heißt: Neben dem Wahlrecht müssen die Bürgerinnen und Bürger - in Österreich wie auf der Ebene der EU - künftig auch das Recht haben, mit außerparla­mentari­schen Initiativen aus der Mitte der Rechtsgemeinschaft selbst politische Ziele zu verfolgen und sie gegebenenfalls über Volksbegehren durch Volksentscheide zu beschließen oder auch abzulehnen.

Die damit angesprochenen Grundrechte sind in der österreichischen Verfassung veranlagt: Durch Bürgerinitiativen und Volksbegehren können sich politische Initiativen aus dem Volk mit Gesetzesvorschlägen an das Parlament wenden. Volksabstimmungen können parlamentarisch beschlossen werden oder finden in bestimmten Fällen obligatorisch statt. Der Mangel dieser Normierung besteht darin, dass dabei das Initiativrecht und das Abstimmungsrecht nicht in einem demokratisch-lebensgemäßen Prozess miteinander verbunden sind, wie das durch das vorgeschlagene dreistufigen Verfahren (siehe oben) organisch erfüllt wäre. Die Zeit ist reif, diesen Mangel zu beseitigen! In Österreich und in der Europäischen Union!2

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Die Idee der dreistufigen BürgerschaftsGesetzgebung - darauf sei hingewiesen - gehört seit der Gründung der Initiative Zivilgesellschaft und ihrer ersten Konferenz im Frühjahr 2006 zu deren gemeinsamen Forderungen. Und als es sich ergab, dass just an dem Wochenende, als die Ergebnisse des irischen Referendums zum Lissabon-Vertrag in der Öffentlichkeit bekannt wurden, die 4. Konferenz Zivilgesellschaft zusammentrat, um über ihre Anliegen und Perspektiven zu diskutieren und zu beraten, da war diese Versammlung gut vorbereitet, um am 15. Juni 2008 den Wiener Appell: »Die Demokratisier­ung der EU jetzt gestalten!« zu beschließen. Wir haben Sie über diesen Auftakt und über die sich im Anschluss daran konstituierenden Initiative »Impuls21« - Europäische Bürgerschafts­Beweg­ung [EBB] informiert. Auf den Seiten des Projektes - www.impuls21.net - und in dem beige­fügten Brief an die EU-Institutionen (siehe FN2) finden Sie die Vorschläge, die im Sinne des Gesagten für die konstituti­onell­en Grundlagen der Europäischen Union gemacht werden. (Stich­wort: Neuer Artikel 11 im Reformvertrag von Lissabon)

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Der im Sommer von der SPÖ vollzogene sogenannte »Schwenk in der EU-Politik«, stellt für mögliche Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP sicher eine gewisse Hürde da. Wäre nicht gerade die hier vorgestellte Idee ein Ausweg aus einer möglichen Sackgasse und ein tragfähiges Fundament für eine in Stil und Inhalt neue Politik? Ein Fundament, dass über die Parteigrenzen hinweg tragfähig sein könnte?

1. Die Forderung der SPÖ, künftig zu den weiteren vertraglichen Schritten im Europäischen Integrations­prozess Volksabstimmungen durchzuführen, ist ein populärer Vorschlag. Die Sorge darüber, dass dadurch - wie wir es jetzt durch das irische Votum erleben - der ganze Prozess ins Stocken geraten ist oder sogar scheitern könnte, steht dem entgegen: Kann über einen so komplizieren Zusammenhang, wie den des Lissabon-Vertrages, überhaupt ein Plebiszit entscheiden, wird gefragt. Die Konsequenz aus dem scheinbaren Dilemma dergestalt zu ziehen, künftig die Bürgerinnen und Bürger nur noch mehr von »oben herab zu beglücken«, ist natürlich nicht des Rätsels Lösung!

2. Darüber hinaus kann gefragt werden, wie ernst die von allen Parteien in Österreich immer wieder aufgeworfene Forderung nach direkter Demokratie wirklich ist. Die Frage sei erlaubt: Handelt es sich nicht allzu oft um populistisch-bonapartistisches Taktieren? Sollten nicht endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden?3 Denn, wir wiederholen es, Demokratie auf der Höhe der Zeit heißt nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger bloß wählen oder über vorgesetzte Fragen abstimmen können, sondern dass sie sich auch und vor allem an der Erarbeitung der Antworten auf die Lebensfragen der Nationen, Europas und des Planeten insgesamt beteiligen und am beschließenden Vereinbaren mitwirken können müssten. Beides gehört zum Kern der Idee von Volkssouveränität schlechthin, ohne das dieser Idee ihre zeitgemäße Begründung fehlt!

Wenn das jetzt in der aktuellen österreichischen Situation und im Jahr 2008 - wo wir am 12. November des 80. Jahrestages der Geburtsstunde und des ersten Anlaufes der Demokratie in unserem Land gedenken - dadurch, dass Sie die Forderung der beigefügten Bürgerinitiativen zunächst in Ihre Beratungen aufnehmen und gegebenenfalls zu Beschlüssen Ihres Koalitionsabkommens machen, öffentlich ins Spiel käme, dann könnte das auch für die Demokratisierung der Europäischen Union ein kräftiges Signal sein!

3. Es geht um einen »Umschwung«, dem sich eigentlich niemand verweigern dürfte: Nicht um pseudo-demokratische Gängelung, wobei der Bürgerschaft das Unikum eines Vertrages vorgelegt würde, kann es gehen. Solches birgt immer die Gefahr des Stillstands und wird die Politikverdrossenheit der Menschen eher verstärken, nicht anders als die andere »Strategie«: Politik weiter nur von »oben« zu machen und die Bürgerinnen und Bürger auszuschließen vom politischen Gestalten.

Nein, die Rechtsgemeinschaft soll fortan Schritt für Schritt selbstbestimmt ihre legislativen Belange auch direkt-demokratisch gestalten können, so, wie es je und je von ihr selbst mehrheitlich gewollt ist. Die parlamentarischen Institution ihrerseits können dann frei von jeglichem Schielen und Spekulieren auf demoskopische Stimmungslagen in der Wählerschaft ihre sachorientierte gesellschaftliche Pflicht tun.

Wir hoffen, dass unser Brief Sie in dieser für Sie sicher nicht gerade ruhigen Zeit nach der Wahl erreichen wird. Gerne stehen wir Ihnen - im Sinne des Dialoges zwischen Politik und Zivilgesellschaft - zu Gesprächen zur Verfügung.

Mit vorzüglicher Hochachtung und herzlichen Grüßen,

für die Aktion »Volksgesetzgebung jetzt!«
und die Initiative »Impuls21«

Gerhard Schuster
Beilagen:

Bürgerinitiative 18/BI (XXIII. GP) inkl. Begründung vom 27. Februar 2008 -
»Volksabstimmung über die Erweiterung der Verfassung durch dreistufige Volksgesetzgebung«.

Brief an die Präsidentschaft, die Kommission und das Parlament der Europäischen Union:
Wie kommen wir von »Nizza« nach »Lissabon«? - Eine Initiative aus der europäischen Zivilgesellschaft

>> Der Brief inkl. Beilagen als PDF

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1) Siehe Bürgerinitiative 18/BI (XXIII. GP) - www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIII/BI/BI_00018/pmh.shtml

2) Der konkrete Vorschlag für das dreistufige Verfahren in Österreich, auf den sich die Bürgerinitiative bezieht, finden sich in den Beilagen (Bürgerinitiative und Begründung). Ebenfalls beigefügt ist - bezogen auf Europa - ein aktueller Brief an die Institutionen der EU (vom 29. September 2008).

3) Die ÖVP legte bereits in den 50er-Jahren zwei Initiativanträge zum Ausbau der direkten Demokratie vor. Die FPÖ erstmals in den 60er-Jahren. Im Jahr 1987 die Grünen. Anfang des Jahres 2000 machten dann die Regierungsparteien FPÖ und ÖVP einen gemeinsamen Vorstoß. Auch dieser Vorschlag aus dem Koalitionsabkommen konnte keine Zweidrittel-Mehrheit finden. Am Anfang des Jahres 2005 trat die SPÖ mit einem der FPÖ/ÖVP-Vorlage ähnlichen Vorschlag in die Öffentlichkeit. Genauere Angaben dazu finden sich in der FN 2 der Bürgerinitiative.


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