Brief an die 1. Nationalratspräsidentin
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Barbara Prammer,
das Anliegen, mit dem wir uns an Sie wenden, betrifft eine Bürgerinitiative an den Nationalrat. Es geht dabei um die Ausgestaltung der direkten Demokratie in Österreich durch eine Ergänzung der Bundesverfassung nach den Prinzipien der dreistufigen Volksgesetzgebung.
In den letzten Wochen hat die Politik in Österreich durch das Vorgehen von Parlament und Regierung ein fragwürdiges Bild abgegeben. An vielen Stellen regt sich Unmut darüber, wie einerseits der EU-Reformvertrag ohne Volksabstimmung ratifiziert werden soll, wie auf der anderen Seite in großer Eile eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst wurde, ohne dass die Abgeordneten wirklich die Zeit zur Prüfung und Diskussion hatten. Auch von Ihnen war dazu Kritik zu vernehmen; diese Vorgangsweise schade dem “Ansehen des österreichischen Parlaments”, konnte man lesen.
Im Zuge Ihrer Stellungnahme hoben Sie auch die “Emanzipation des Parlaments gegenüber der Regierung” hervor, auf die man sich vor einem Jahr noch mit Stolz bezogen hatte (Quelle: www.tirol.com/politik/innsbruck/73832/index.do). So sehr der Gedanke von der Unabhängigkeit des Parlaments gegenüber der Exekutive richtig ist, ist er aufs Ganze gesehen noch nicht hinreichend. Es bedarf - wie wir meinen - eines umfassenderen oder besser gesagt grundlegenderen Emanzipationsschrittes hin zur mündigen Demokratie.
Wir machen mit der Idee der dreistufigen Volksgesetzgebung dazu einen Vorschlag, den wir Ihnen als Präsidentin des Hohen Hauses und dem Nationalrat insgesamt als Bürgerinitiative übergeben wollen. Wir haben die nötigen Unterschriften gesammelt und wollen Sie um einen persönlichen Termin für die Übergabe bitten.
Es geht uns darum, mit allen politisch relevanten Kräften der Politik und Zivilgesellschaft sowie mit der interessierten Öffentlichkeit in eine Diskussion darüber einzutreten, wie wir - im 90. Jahr nach dem jäh gescheiterten ersten Anlauf der Bildung einer österreichischen Republik - die Demokratie in unserem Land auf angemessene Weise stärken können; nicht um die repräsentative Demokratie in Frage zu stellen, sondern um sie zu ergänzen und eine Balance zwischen den beiden Seiten herzustellen. Unser Vorschlag eines dreistufigen Prozesses für die Volksgesetzgebung würde in diesem Sinn die direkte Demokratie sachgemäß und auf der Höhe der Zeit ausgestalten:
Unsere Verfassung kennt als direkt-demokratische Elemente sowohl das Initiativ- wie auch das Abstimmungsrecht des Volkes: es können (durch das heutige »Volksbegehren«) Initiativen “von unten” an das Parlament gebracht werden und es können auch Volksabstimmungen stattfinden. Es ist jedoch nach den geltenden Regelungen nicht möglich, dass solche Volksentscheide auch stattfinden, wenn die an den Nationalrat gerichteten Gesetzesinitiativen parlamentarisch nicht beschlossen wurden.
Die dreistufigen Volksgesetzgebung beschreibt einen direkt-demokratischen Prozess der beide genannten Rechte miteinander verbindet. Durch den speziellen Weg über drei Schritte, durch die ausgewogenen Quoren sowie durch die Zeitabläufen und die Medienbedingung soll bestmöglich gewährleistet sein, dass sich auf mündige und verantwortliche Weise der Gemeinwille - »volonté générale« (Rousseau) - bilden und zum Tragen kommen kann. (siehe dazu: www.volksgesetzgebung-jetzt.at - den genauen Wortlaut unseres Vorschlages finden Sie hier: www.volksgesetzgebung-jetzt.at/volksgesetzgebung.htm)
Wir haben für dieses Anliegen schon einen breiteren Konsens in der österreichischen Zivilgesellschaft gewonnen. Die in den letzten zwei Jahren gebildete Initiative Zivilgesellschaft hat die dreistufige Volksgesetzgebung zu einem ihrer gemeinsamen Anliegen gemacht. Über diese Unterstützung kann man sich auf der genannten Website informieren.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir mit Ihnen im neuen Jahr einen Termin zu einem Gespräch und zur offiziellen Übergabe der Unterschriften unserer Bürgerinitiative vereinbaren könnten.
Mit freundlichen Grüßen
für die Aktion “Volksgesetzgebung jetzt!”
Gerhard Schuster
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Volksgesetzgebung jetzt!
ein Projekt in der Initiative Zivilgesellschaft
c/o IG-EuroVision
Brantinggasse 61
1100 Wien
Tel: +43 650 941 32 64

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin,
Meine Vision geht auch in Richtung einer Demokratie, die den kritischen, wachsamen Geist der Bürger anerkennt und ihn auch unterstützt.
Ich denke, sich einzumischen - das wäre höchste Bürgerpflicht. Es ist an der Zeit, daß wir eine neue Herausforderung in unseren Verfassungsgedanken bringen.
mit Verlaub,
Ilse Kleinschuster
ESD
Das Schreiben an Barbara Prammer gefällt mir sehr gut. Vielleicht sollte bei dem zu erwartenden Übergabetermin der Unterschriften auf den in Diskussion befindlichen weiteren Ablauf hingewiesen werden, dass man bei der 4. Konferenz Zivilgesellschaft (Juni 2008) einen Antrag stellen könnte, dass bei der 5. Konferenz Zivilgesellschaft (Nov. 2008) ein Beschluss zur Einleitung eines Volksbegehrens zur Einführung der 3-stufigen Volksgesetzgebung gefasst werden sollte.