Volksgesetzgebung jetzt! - Ein Projekt in der Initiative Zivilgesellschaft
Am 12. und 13. Mai fand zum 2. Mal die Konferenz Zivilgesellschaft statt, an der sich auch die Aktion “Volksgesetzgebung jetzt!” wieder beteiligte.
Nachdem das Anliegen der dreistufigen Volksgesetzgebung schon bei der ersten Konferenz als gemeinsame Forderung in die Abschlusserklärung aufgenomen wurde, kann sich unsere Initiative - als ein Resultat der zweitägigen Beratungen und gemeinsam mit acht anderen Projekten - als “Projekt in der Initiative Zivilgesellschaft” bezeichen.
(Siehe dazu auf www.initiative-zivilgesellschaft.at die Presserklärung und Abschlussbericht zur Konferenz.)
Zur Eröffung der Konferenz hat Ines Kanka die Forderung nach direkter Demokratie durch dreistufige Volksgesetzgebung und ihre Bedeutung für die Zivilgesellschaft in einem Impulsreferat dargestellt:
Liebe Freunde und Mitstreiter in der Initiative Zivilgesellschaft,
liebe Teilnehmer der Konferenz,
vor einem Jahr an der ersten Konferenz Zivilgesellschaft ist u.a. ein Projekt vorgestellt worden, das durch die IG-EuroVision – wo ich auch mitarbeite – eingebracht wurde. In dem Projekt geht es um die Erweiterung der österreichischen Verfassung durch dreistufige Volksgesetzgebung. Diese Idee der dreistufigen Volksgesetzgebung ist auf der Konferenz dann auf so ein großes Echo gestoßen, dass sie am Ende als gemeinsames Anliegen der Konferenz beschlossen wurde. Jetzt für die, die mit der Idee der dreistufigen Volksgesetzgebung noch nicht vertraut sind – um was handelt es sich da:
Es geht um die Ergänzung der parlamentarischen Demokratie durch ein direktdemokratisches Gesetzgebungsverfahren, um dem Prinzip der Volkssouveränität voll Rechnung zu tragen. Dieses Prinzip ist ja auch in der österreichischen Verfassung im Artikel 1 verankert: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Also dieses dreistufige Verfahren geht von der Volksinitiative über Begehren zum Volksentscheid mit Medienbedingung. Jetzt wollte ich kurz etwas zu den einzelnen Schritten sagen, damit jeder das nochmal vor Augen hat, wovon wir hier sprechen:
Im ersten Schritt, bei der Volksinitiative, ist der Gedanke der, dass es jederzeit möglich sein muss, dass aus der Bevölkerung Gesetzesinitiativen sich an den Nationalrat wenden. Soll heißen, eine Initiative sammelt Unterschriften zu einem bestimmten Gesetzesvorschlag – mindestens 30.000, frei gesammelt – und dieses Anliegen wird dem Nationalrat zur Bearbeitung vorgelegt. Lehnt der Nationalrat diesen Gesetzesvorschlag ab, muss jetzt ein zweiter Schritt folgen können:
Die Initiative kann sich in einem zweiten Schritt an den eigentlichen Souverän in unserer Gesellschaft, die Gemeinschaft der mündigen Bürger wenden, zunächst mit der Fragestellung: gibt es einen Bedarf, über diesen Gesetzesvorschlag eine Volksabstimmung zu machen. Zu diesem zweiten Schritt, dem Volksbegehren, kann es dann eine Eintragungswoche geben, wo nochmal 300.000 Unterschriften zusammen kommen müssen, damit es dann zu einem Volksentscheid kommt.
Im dritten Schritt, beim Volksentscheid, sind dann alle mündigen Bürger aufgefordert, in der Sache über den Gesetzesvorschlag zu entscheiden. Und da entscheidet dann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob dieses Gesetz in Kraft tritt oder nicht.
Wichtig ist bei der Idee der dreistufigen Volksgesetzgebung aber noch die Medienbedingung, die bedeutet, dass mindestens drei Monate im Vorfeld eines Volksentscheids in den Massenmedien eine freie und gleichberechtigte Information und Diskussion über den Gesetzesentwurf stattfinden können muss, um zu gewährleisten, dass eine freie Willensbildung bei der Rechtsgemeinschaft stattfinden kann.
So, das ist es im Wesentlichen, worum es bei der dreistufigen Volksgesetzgebung geht und jetzt stellt sich natürlich die Frage, was für eine Funktion hat die dreistufige Volksgesetzgebung für die Zivilgesellschaft:
Da kann man zu der Einschätzung kommen, dass die dreistufige Volksgesetzgebung für die Anliegen der Zivilgesellschaft der Transmissionsriemen sein kann, über den ein gesamtgesellschaftlicher Wandel überhaupt erst entstehen kann. Es wäre dann ja so, dass zivilgesellschaftliche Initiativen die Möglichkeit haben, mit ihren zukunftsträchtigen Ideen und Konzepten, die ja da sind, auch ein politisches Gewicht, eine politische Wirkung zu erzeugen, ohne jetzt eine Partei gründen zu müssen oder sich als Bittsteller einer Partei gegenüber stellen zu müssen; und zwar indem zivilgesellschaftliche Initiativen einfach als Volksinitiativen auftreten könnten und mit ihren Gesetzesvorschlägen einen Volksgesetzgebungsprozess in Gang bringen könnten. Was dann eben auch bedeuten würde, dass diese Initiative sich an den Souverän, das Volk direkt wenden und ihr Anliegen unterbreiten könnte und im Zuge der Medienbedingung über die Massenmedien eine breite Öffentlichkeit hätte, um über ihr Anliegen aufzuklären und so überhaupt einmal in der breiten Öffentlichkeit eine Diskussion über diese Themen stattfinden könnte. Und dann ginge es im nächsten Schritt darum, dass demokratische Mehrheiten sich bilden zu diesen Anliegen. Auf diese Weise wären die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nachhaltig wandelbar.
Jetzt ist die Volksgesetzgebung nicht in erster Linie ein Instrument um Interessen in unserer Gesellschaft durchzusetzen, sondern vielmehr handelt es sich hier um eine gesellschaftliche Organik, durch die ein gesellschaftlicher Emanzipationsprozess überhaupt erst möglich wird: Die Bürgerschaft könnte sich durch dieses direktdemokratische Gesetzgebungsverfahren aus der staatlichen Vormundschaft lösen, und selbstbestimmt und daher auch nachhaltig und am Gemeinwohl orientiert die Weichenstellungen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen neu bestimmen. Erst dann kann man überhaupt von Volkssouveränität sprechen und erst dann kann überhaupt ein Transformationsprozess gesamtgesellschaftlich und nachhaltig in Angriff genommen werden!
Ich wollte noch darauf hinweisen, dass über das Jahr sehr viele Menschen mit einer Willensbekundung oder ihrer Unterstützungserklärung dazu beigetragen haben, dieses Anliegen voran zu treiben. Die Unterschriften werden jetzt noch vor Sommer als Bürgerinitiative dem Nationalrat vorgelegt, genauer gesagt dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen. Es können aber jetzt noch bis mindestens Ende Mai Unterschriften gesammelt werden, da kann man sich dann auch bei unserem Stand informieren. Auch im Internet gibt es die Möglichkeit, eine Willensbekundung abzugeben oder sich als Unterstützer namentlich auf der Homepage zu registrieren.
Abschließend möchte ich sagen, dass wir mit der Aktion „Volksgesetzgebung jetzt!“ weiterhin gerne in der Initiative Zivilgesellschaft und in ihren Konferenzen mitwirken wollen und werden – nicht zuletzt weil wir der Meinung sind, dass in der dreistufigen Volksgesetzgebung ein Weg aufgezeigt wird, wie das Ur-Anliegen der Initiative Zivilgesellschaft, das Anliegen nämlich politisch mehr Gewicht zu bekommen für die einzelnen zivilgesellschaftlichen Initiativen, dass dieses Ur-Anliegen durch die dreistufige Volksgesetzgebung auch ihre Verwirklichung finden kann.
Die Situation aber ist ja die: Dieser Weg, die dreistufige Volksgesetzgebung, ist erst zu bahnen, bevor wir ihn dann überhaupt betreten können!


Liebe Freunde,
weiter so
- Hab’ auf die Ergebnisse Eurer 2. Konferenz im Forum meines DEutschland-SIBirien-Portals aufmerksam gemacht:
http://www.desib.de/include.php?path=forum/showthread.php&threadid=829
@ Ralf
Vielen Dank für die Verlinkung und für die lieben Worte!