Volkssouveränität und direkte Demokratie im EU-Verfassungsprozess

Die IG-EuroVision - die ja der Träger der u.a. auf Österreich bezogenen Aktion “Volksgesetzgebung jetzt!” ist - arbeitet auch an der Perspektive einer Europäischen Verfassung aus der Mitte ihrer Bürgerschaft. Der Idee der dreistufigen Volksgesetzgebung entsprechend, bedeutet das, dass es auch auf diesem Feld unabdingbar ist, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst initiativ werden können und in die Erarbeitung der Verfassung einbezogen sind; das Ergebnis dieser Arbeit muss dann der ganzen Rechtsgemeinschaft zur Beschlussfassung übergeben werden. Nur so ist die Sache auf der Höhe der Zeit angesiedelt!

In diesem Sinne haben wir der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und dem deutschen Bundestag eine Petition übergeben. Zugleich wenden wir uns mit dem Anliegen aus unserer bereits 1999 aufgenommenen zivilgesellschaftlichen Arbeit am EU-Konstitutionsprozess sowohl an deren parlamentarische Institutionen - den Rat, die Kommission und ihr Parlament - als auch an die Volksvertretungen ihrer Mitglieder. So haben wir gestern auch den Österreichischen Nationalrat und die Bundesregierung informiert und zur Unterstützung aufgefordert (siehe Brief unten).

Die am Ende des Schreibens genannten Dokumente (Petition und Begleitbriefe) finden sich auf www.ig-eurovision.net

An die
Abgeordneten zum Österreichischen Nationalrat,
insbesondere an den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,
an die Leitungen der parlamentarischen Klubs,
sowie an die Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung.

Wien, den 18. 04. 2007

Betr.: Initiative der IG-EuroVision - I.M.C. »Für einen neuen Impuls im Verfassungsprozess der Europäischen Union und für eine Konstitution aus der Mitte ihrer Bürgerschaft«

Zum Anlass des fünfzigsten Jahrestages der Unterzeichnung der Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft am 25. März 1957 in Rom wollen wir dem ins Stocken geratenen Verfassungsprozess einen neuen Impuls geben.

Verantwortlich: Gerhard Schuster, Ines Kanka, Tassilo Seidl-Zellbrugg, Josef Zeisel, Martin Koch-Löbner, Wilfried Heidt, Gerhard Meister, Herbert Schliffka – www.ig-eurovision.net

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Sehr geehrte Damen und Herren Minister,
Werte Abgeordnete,

mit den beigefügten Unterlagen wollen wir Sie über eine Initiative der IG-EuroVision zur Verfassungsfrage der EU informieren, welche am 7. März 2007, mit Ergänzung am 30. März der deutschen Ratspräsidentschaft und jetzt am 16. April auch als Öffentliche Petition dem Deutschen Bundestag zugeleitet wurde.

Adressat der Initiative sind außerdem das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, der Europäische Rat sowie alle Parlamente und Regierungen der Mitgliedsländer der Europäischen Union. Sie alle tragen ja Mitverantwortung für den Fortgang der Dinge hinsichtlich der notwendigen konstitutionellen Erneuerung der EU. Dementsprechend wollen wir auch dem österreichischen Nationalrat und der Regierung hierzulande das Anliegen als gleichsam informelle Petition übergeben.

I. Als zivilgesellschaftliche Arbeitsgemeinschaft, die seit 1999 auch in Österreich an der Verfassungsfrage der EU mit konkreten Gestaltungsvorschlägen arbeitet,ersuchen wir Sie, den Inhalt unseres Vorschlages zu prüfen.
Und weil es nach den gegenwärtigen Verhältnissen auch in Österreich leider noch nicht möglich ist, sich mit einem Volksbegehren zum Volksentscheid direkt an den demokratischen Souverän selbst zu wenden
(siehe dazu: www.volksgesetzgebung-jetzt.at 1
), fordern wir Sie – unabhängig davon, wie die Gremien der EU sich zur Sache entscheiden werden – auf, das in unserer Initiative angeregte Verfahren zur Beförderung des Verfassungs-Prozesses mit einem Votum des Nationalrats und der Regierung – sozusagen stellvertretend für das Volk, von dem nach Art. 1 unserer Verfassung »das Recht ausgeht« – zu unterstützen.

II. Die Initiative der IG-EuroVision ist von der Erkenntnis getragen, dass es für die demokratische Rechtsgemeinschaft der Europäischen Union eine conditio sine qua non ist, dass sie selbst als mündige Gesellschaft an der Entstehung und am Beschluss ihrer Konstitution – welchen Begriff man dafür auch wählen mag – unmittelbar partizipieren können muss. Nur wenn dieses Prinzip gewährleistet ist, kann davon gesprochen werden, dass die EU ein Gemeinwesen ist, das »auf der Höhe der Zeit« steht und den von ihr selbst festgelegten Kriterien genügt.2

III. Das bedingt, dass entsprechendes Engagement aus der europäischen Zivilgesellschaft von den sozusagen geschäftsführenden Organen des Souveräns, d. h. den parlamentarischen Gremien der EU und ihren Mitgliedern konkret beachtet wird. Trotz vieler Worte, nach denen man von Seiten der Gremien den Beiträgen aus der Zivilgesellschaft beim Verfassungsprozess angeblich Beachtung schenken wolle, konnten wir nicht feststellen, dass dies bisher schon der Fall gewesen ist.

Eine EU-weite öffentliche Debatte unter Einbeziehung der aus der Zivilgesellschaft kommenden Ideen und Vorschläge hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Und so konnte es auch nicht Wunder nehmen, dass es in einigen von »oben« angeordneten Volksabstimmungen zu höchst verworrenen, intransparenten Ergebnissen gekommen ist, in denen sich sowohl beim »Nein« wie beim »Ja« innenpolitische mit EU-politischen Urteilen vermischten. Konstitutionelle Alternativen standen ohnehin in keinem Fall zur Diskussion und Entscheidung.

IV. Wir erwarten, dass unsere Initiative der Ausgangspunkt für eine Wende dieser bisher zutiefst unbefriedigenden Situation werden wird, einer Wende zu mehr Verständigung zwischen der Zivilgesellschaft und den »politischen Eliten« (s. FN 2) und zuletzt einer Wende hin zu einer mündigen Demokratie, wo aus der Mitte der Rechtsgemeinschaft selbst Gesetzes- und Verfassungsinitiativen ergriffen werden und über Lebensfragen der Nationen und der EU die europäischen Völker selbst entscheiden können.

V. Sollte unsere Argumentation für einen alternativen Weg zur grundvertraglichen Erneuerung der Europäischen Union bei der deutschen und den folgenden Ratspräsidentschaften dennoch auf taube Ohren stoßen, so erwarten wir vom selbstverantwortlich entscheidenden parlamentarischen Gesetzgeber der Republik Österreich und ihrer Regierung dennoch die Unterstützung für das demokratische Minimum unserer Forderung, dass nämlich der in unserer Petition vorgebrachte Weg alternativ zu den Vorstellungen der parlamentarischen Organe und Gremien der Bürgerschaft der EU offiziell zur Kenntnis und nach öffentlicher Debatte über das Pro und Kontra 2009 gleichzeitig mit der Wahl zum Europäischen Parlament in einem zumindest österreichischen Plebiszit zur Abstimmung gebracht werden wird.

Die dafür unabdingbar zu beachtenden Elemente – inklusive der dreistufigen »roadmap« – sind Gegenstand der beigefügten Petitionsschrift.

Bitte teilen Sie uns mit, wann und wie Sie sich mit den Anliegen unserer Initiative auseinandersetzen werden. Für Fragen und Gespräche stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Für die IG-EuroVision
Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schuster

Der Initiativkreis: Wilfried Heidt (Achberg, D), Werner Altmann (Achberg, D), Peter Frank (Strullendorf, D), Dr. Alfred Groff (Luxembourg), Birgit Irmer (Achberg, D), Ines Kanka (Wien), Martin Koch-Löbner (Tübingen, D), Gerhard Meister (Achberg, D), Sabine Münzebrock (Groningen, NL), Uwe Scheibelhut (Achberg, D), Mari Scherak (Budapest, H), Herbert Schliffka (Achberg, D), Gerhard Schuster (Wien), Tassilo Seidl-Zellbrugg (Wien), Loes Swart (Achberg, D), Franck Torrin (Nizza, F), Stefan Vey (Freiburg, D), Josef Zeisel (Klosterneuburg), Carmen Ziegler (Freiburg, D)

Anlagen

1. Öffentliche Petition: »Für einen neuen Impuls …«, 16. 04. 2007

2. Schreiben an die deutsche Ratspräsidentschaft, z. Hd. der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, 7. 03. 2007

3. Ergänzendes Schreiben an die Ratspräsidentschaft, z. Hd. der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, 30. 03. 2007

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1 Mit dem Projekt »Volksgesetzgebung jetzt!«, einer Bürgerinitiative zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in Österreich wird sich die IG-EuroVision noch vor dem Sommer an den Nationalrat wenden.

2 Wir schließen dabei auch an Gedanken des späteren Bundeskanzlers Wolfgang Schüssel an, der in dem Vorwort der Anfang 1999 erschienenen Dokumentation zu der von ihm angeregten Initiative »Denkpfeiler ins 21. Jahrhundert – Österreich Zukunftsreich« folgendes äußerte: Wir brauchen »dringend … einen seriösen und vernünftigen Nachdenkprozeß, wie wir unsere … Gesellschaft, unsere Politik und unsere politische Verfassung ändern, um den neuen Herausforderungen unserer Zivilisation am Beginn des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. … Niemals zuvor haben so viele Menschen ein unmittelbares Interesse daran, an den politischen Entscheidungen zu partizipieren … Die politischen Eliten allein … sind nicht in der Lage, eine neue Zivilisation zu schaffen. Dazu bedarf es der Kraft und Anstrengung der ganzen Gesellschaft. … Daher muß es unser ausdrückliches Ziel sein, daß wir mit neuen Ideen, Projekten und mit neuen politischen Verfassungen diese Herausforderungen auch meistern. … Dieses Vorhaben ist nicht allein den Experten zu überlassen, sondern sollte eine breite Öffentlichkeit einbinden … Wir wollen daher auch die Ideenkiller in unserer Umgebung bändigen, die nichts anderes wissen, als jede neue Idee sofort umzubringen, weil sie angeblich unpraktisch, unfinanzierbar und nicht verwirklichbar sei, nur weil sie Angst davor haben, daß sich der status quo ändern könnte.« Konkret werdend lädt Wolfgang Schüssel »jeden ein, darüber nachzudenken, wie wir auch dazu übergehen können, eine neue Balance zwischen direkter und indirekter Demokratie zu finden«. – Obwohl in der Geschichte der 2. Republik von Seiten aller politischen Parteien verschiedentlich gefordert, gab es zu dieser letzten Frage Wolfgang Schüssels bisher noch keine befriedigende Antwort (siehe: www.volksgesetzgebung-jetzt.at). Österreich könnte dieses zunächst innerstaatliche »left over« auch damit zu beheben beginnen, dass es das entsprechende demokratische Verfahren, wie es in der Petition der IG-EuroVision für den Prozess der Erarbeitung einer Verfassung für die EU vorgeschlagen wird, mit unterstützt und gegenüber den EU-Partnern Österreichs fordert. – Schüssel: »Wir müssen uns selbst an die Spitze der Erneuerung stellen.«

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IG-EuroVision – Initiativ-Gesellschaft zur Förderung
der europäischen Integration durch neue Ideen und
demokratische Projekte
(ZVR-Zahl 587334046)

Brantingg. 61, 1100 Wien

Tel.: 0650/9413264

communication@ig-eurovision.at



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  1. Volksgesetzgebung jetzt! - News | EuroVisionBlog pingbacked Veröffentlicht am 26. April 2007 um 23:16

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