Zum Vorschlag Josef Caps, eine Volksabstimmung über die Eurofighter durchzuführen und zur vielbesungenen „Weisheit des Souveräns“!
Kommentar vom 5. November 2006
Es ist wohl wahr, dass in Lebensfragen der Nation das Volk selbst bestimmen können muss und die Klärung der Frage, welche Wege Österreich in der Landesverteidigung künftig einschlagen wird, ist in diesem Sinne bedeutsam. So ist der Vorschlag des SPÖ-Klubchefs Josef Cap im Ö1 Mittagsjournal am 4. November 2006, über den Eurofighter-Kauf eine Volksabstimmung durchzuführen, eine Frage, über die man nicht einfach hinweggehen sollte. Allerdings wird man – wenn man bedenkt, wie oft das Fordern von Volksabstimmungen in den letzten Jahren nur ein Mittel des parteipolitischen Hick-Hacks war – wohl doch versucht sein, den Vorschlag bei aller Wichtigkeit nicht allzu ernst zu nehmen.
Neben den vielen verschiedenen Forderungen, das Volk in Einzelfragen entscheiden zu lassen – etwa zur Neutralität oder zum Natobeitritt, zur Pensionsreform, zur Steuer- und Budgetpolitik, zur Osterweiterung oder zum EU-Beitritt der Türkei, zu einer erneuerten Verfassung für Österreich oder auch zur Ratifizierung der EU-Verfassung, selbst zur Abschaffung des Bundespräsidentenamtes oder zum tschechischen Atomkraftwerk Temelin –, war auch die Abfangjägerfrage im Frühjahr 2002 schon einmal Thema einer solchen von oben angezettelten „Demokratie-Diskussion“.
Fakt ist, dass nicht nur diese, sondern auch alle anderen von den verschiedenen Parteien in unterschiedlichen „Allianzen“ geforderten Volksabstimmungen nicht stattgefunden haben. Für eine parlamentarische Mehrheit, die – außer bei einer „Gesamtänderung“ der Verfassung, wie sie im Falle des EU-Beitritts Österreichs vorlag – für die Durchführung eines Volksentscheides nötig ist, fehlte jedoch der politische Wille. Das erste und bislang einzige Plebiszit zu einer „Lebensfrage der Nation“ liegt nun schon fast drei Jahrzehnte zurück: der Entscheid über das Atomkraftwerk Zwentendorf. Im Unterschied zu allen anderen genannten Fällen war diese Forderung von der Aktivität einer breiten Bürgerbewegung getragen. Daher wurde das Anliegen von Regierung und Parlament nicht länger ignoriert und es kam zur Volksabstimmung.
Geht es bei der Frage nach dem „Ausbau der direkten Demokratie“ nicht gerade darum, dass aus der Mitte des Volkes die politischen Initiativen kommen sollen, die in einem kommunikativen, mehrstufigen Prozess zur politischen Willensbildung und zum souveränen Entscheid führen? Es geht nicht darum, dass das Volk „von oben“ um seine „Meinung“ gefragt wird, wie es in den zitierten Debatten oft zu hören war, sondern um die jederzeit „von unten“ aktivierbare Möglichkeit direkter Gesetzgebung. Nicht dadurch, dass Parteiklubobleute im Falle von Uneinigkeit zwischen den politischen Kontrahenten eine Volksabstimmung fordern, ist die Volkssouveränität verwirklicht; das Recht geht erst dann vom Volk aus, wenn Volksentscheide möglich sind, die aus der Mitte des Volkes initiiert werden.
Richtig ist Caps Gedanke, dass im Falle einer Volksabstimmung eine „Entscheidungsgrundlage“ gegeben sein muss. Er verbindet diese Frage in der aktuellen Debatte mit dem von der SPÖ mitbeschlossenen Eurofighter-Untersuchungsauschuss, der diese Entscheidungsgrundlage – so Cap – ermöglichen würde. Auch hier muss die Sache nicht fallbezogen, sondern prinzipiell diskutiert werden: vor jeder künftigen Volksabstimmung muss – verfassungsrechtlich geregelt – das Pro und Kontra zum Abstimmungsgegenstand umfassend, gleichberechtigt und authentisch in den Massenmedien zur Sprache kommen. Erst dadurch ist gewährleistet, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu einer freien politischen Willensbildung haben.
Wenn diese Gedanken, wie sie durch die Initiative »Volksgesetzgebung jetzt!« mit der Idee der dreistufigen Volksgesetzgebung (www.volksgesetzgebung-jetzt.at) vorgeschlagen werden, in die Gestaltung der direkt-demokratischen Prozesse in Österreich Eingang gefunden haben, wird die „Weisheit des Souveräns“, wie sie in der konstituierenden Sitzung des neuen Nationalrats von Seiten aller Parteien beschworen wurde, produktiv und schöpferisch in Erscheinung treten können.
Dieser Artikel wird auch im Glocalist review vom 7. November 2006 erscheinen www.glocalist.com

Könnte man diesen “Anlassfall” dazu benützen, der ja hoffentlich in Kürze gebildeten Regierung vorzuschlagen, die dreistufige Volksgesetzgebung in das Regierungsprogramm aufzunehmen und es quasi noch unbeschlossen als Muster mit dem “Anlassfall” konkret auszuprobieren?
Es müsste sich diese Regierung dann eben dazu zu bekennen, die Entscheidung dann wirklich anzuerkennen, obwohl vielleicht das Verfahren noch gar nicht tatsächlich beschlossen ist. Man könnte dies alles entsprechend als Versuch gekennzeichnet offen kommunizieren.
Lieber Klaus,
ob der Anlassfall nicht schon wieder fast verduftet ist, weil ja andere Absurditäten im Zusammenhang mit den (unterbrochenen) Koalitionsgesprächen gerade alles beherrschen … ? Wir werden es sehen!
Wir haben im Sommer vor den Wahlen mit Josef Cap ein Gespräch im Parlament gehabt. Er ist ja bei einer Veranstaltung in der diplomatischen Akademie einige Tage nach unserer Zivilgesellschaftskonfernz im Mai auf die dreistufige Volksgesetzgebung gestoßen, als Christian [www.glocalist.com] das Abschlusspapier der Konferenz [hier das pdf, für die, die’s nicht kennen] vorgetragen hat. Wir haben uns dann im Parlament mit ihm getroffen. Es war nicht sehr ergiebig bisher.
Ich werde ihm jedenfalls auch den Hinweis auf den aktuellen Kommentar zu seinem Vorschlag schicken. Mal sehen was kommt.
Das man da kommunizieren muss, ist klar und wir machen das auch nach Kräften. Wir wollen ja unsere Unterschriften auch bald dem Nationalrat übergeben. Wir haben das bisher unterlassen, weil ja das Damokles-Schwert von Neuwahlen noch über Österreich schwebt und dann der Nationalrat schnell wieder
verschwinden könnte.
Das allerwichtigste aber ist ja, dass noch viel mehr Unterstützung kommt zu unserem Vorschlag. Denn noch ist - bei aller Erfahrung; man würde sich gerne überraschen lassen, dass es doch anders ist - die Schwelle noch nicht überschritten, wo die Ignoranz gegenüber einem qualitativen Ausbau der direkten Demokratie und der Notwendigkeit verwirklichter Volkssouveränität aufhören würde.
Also weiter über alle Kanäle auf die Möglichkeit der Willensbekundung hinweisen!
Jedenfalls, habe ich mich über Deinen Kommentar gefreut! Wir werden die Augen und Ohren offenhalten, um - entweder im Fall von Neuwahlen oder im Fall fortgesetzten Regierungsverhandlungen - die entsprechenden Vorschläge an die Parteien zu bringen!
Gerhard