DAS VOLK: Orakel, Hampelmann oder Souverän?
31. Mai 2006
Der Plan Jörg Haiders, in Kärnten zu der Frage der Ortstafeln eine Volksbefragung durchzuführen, ist vereitelt worden. Im BZÖ spricht man von „Demokratieverweigerung“. Was aber haben Volksbefragungen überhaupt mit Demokratie zu tun?
Die Ablehnung des Volksbefragungs-Plans des BZÖ in Kärnten, sei, so konnte man es aus der Landeswahlbehörde hören, aus formalen Gründen erfolgt, obwohl die Kärntner Landesverfassung – wie im Übrigen auch die österreichische Bundesverfassung – das Institut der Volksbefragung vorsieht.
Doch sehen wir von diesen formalen Dingen, also dem Recht, eine solche Befragung einzuleiten und durchzuführen, einmal ab und betrachten jene Beschwörungen der Volkssouveränität und der direkten Demokratie, die im Zusammenhang mit diesem Instrument geäußert werden. Im aktuellen Fall durch Jörg Haider: Empört sprach er von einem »Akt der Demokratieverweigerung« und von der Notwendigkeit der »Mitsprache der Bevölkerung«.
Ist eine Volksbefragung überhaupt ein demokratischer Akt, in dem das Volk souverän zu Wort kommt? Oder ist sie nicht vielmehr eine Vergeudung von Steuergeldern für Demoskopie mit untauglichen Mitteln? Eine Volksbefragung kann ja nur Stimmungen abrufen; ihr Ergebnis ist unverbindlich und damit kein ernstzunehmendes demokratisches Verfahren. Als bei unseren deutschen Nachbarn in den fünfziger Jahren anlässlich der Debatte über die Atombewaffnung des Bundesheeres die damalige SPD-Opposition auch zu dem Mittel einer Volksbefragung greifen wollte, konterte der Abgeordnete Dr. Rainer Barzel als Sprecher der Regierungspartei CDU im Bundestag: »Es ist eine undemokratische Zumutung, amtlich das ganze Volk zu einer unverbindlichen Meinungsäußerung aufzufordern. Wenn sich der Souverän äußert, dann entscheidet er auch … Die Volksbefragung ist kein Rechtsinstitut für eine demokratische Verfassung; sie passt nur in die Diktatur. Es wäre mit dem demokratischen Prinzip unvereinbar, wenn der Wille des Volkes nur unverbindliche Richtschnur wäre… In der Demokratie ist das Volk der Souverän … nicht Orakel und nicht Hampelmann.«
Das waren klare, richtige Worte. Sie gelten auch heute uneingeschränkt. Wir schaden der Demokratie, wenn wir das Volk je nach dem Belieben bestimmter politischer Interessen zum Orakel, zum Hampelmann degradieren, anstatt endlich alles zu tun, damit es sein unveräußerliches Souveränitätsrecht – wenn es ihm erforderlich erscheint, selbst die Richtung der Politik zu bestimmen – auch ausüben kann.
Obwohl die gegenwärtig Regierenden – gemeinsam mit Jörg Haider (damals noch FPÖ) – schon vor Jahren angekündigt haben, eben dafür die entsprechenden verfassungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen zu wollen, sind dazu – außer großen Worten – bisher nur kümmerliche Entwürfe bekannt geworden, die keinen wirklichen historischen Fortschritt versprechen. Obwohl doch ein solcher dringend gefordert wäre!
Demgegenüber gibt es aus zivilgesellschaftlicher Arbeit – ebenfalls seit Jahren und in mehreren europäischen Ländern – konkrete Vorschläge. Die Aktion »Volksgesetzgebung jetzt!« fordert zum Ausbau der direkten Demokratie in Österreich die Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung (siehe www.volksgesetzgebung-jetzt.at) – Bei dieser Aktion können sich alle Bürgerinnen und Bürger Österreichs aktiv beteiligen. Der Unterstützerkreis für diese unabhängige Initiative wächst täglich. Mit dem dort vorgeschlagenen und geforderten Verfahren wäre die Volkssouveränität in Österreich konstitutionell verwirklicht und jederzeit aus demokratischer Initiative aus der Mitte unserer Rechtsgemeinschaft aktivierbar. Nie wieder bräuchte ein Politiker das Volk beschwören, sich seinen Interessen anzuschließen, denn das Volk könnte selbst die Initiative ergreifen und selbstbestimmt aktiv werden. Das wäre das sachgemäße Ende jeder Art von »Demokratieverweigerung«.
[erschienen in: Glocalist Review vom 6. Juni 2006 Nr. 115/116 S. 11]
