Volksgesetzgebung in Deutschland

12. Mai 2006

Gestern (11. Mai) stand im Deutschen Bundestag aufgrund einer Gesetzesinitiative der FDP die “Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid” (= dreistufige Volksgesetzgebung) in erster Lesung zur Verhandlung. Was ist das politische Umfeld des Projektes und was ist seine Chance?

Das parlamentarische Ringen um die “dreistufige Volksgesetzgebung” in unserem Nachbarland begann in der 10. Legislaturperiode mit einer Petition der Bürgerinitiative “Aktion Volksentscheid”. Sie wurde am 4. 10. 1984 im Plenum verhandelt. Schon damals zeigte sich eine erschreckende Unkenntnis bei den allermeisten Abgeordneten über die einschlägigen historischen, verfassungsrechtlichen und demokratiepolitischen Zusammenhänge. Nur einige Vertreter/innen der Grünen unterstützten damals die Forderung nach Regelung der direkten Demokratie gem. Grundgesetz Art. 20 Abs. 2. Alle Fraktionen lehnten ab.

Doch die Bürgerinitiative ließ auch in den folgenden Wahlperioden nicht locker und konfrontierte jeden neu gewählten Bundestag auf dem Petitionsweg mit dem Anliegen. Seit 1988 hatten sich Die Grünen angeschlossen, es folgte seit 1992/93 die SPD, 1997 die PDS und seit diesem Jahr auch die FDP.

Zur Zeit liegen dem Bundestag außer einer erneuten Petition der Bürgerinitiative Gesetzentwürfe der FDP und des Bündnis90/Die Grünen vor, Die Linke wird folgen. Der SPD sind durch die Große Koalition die Hände gebunden: die CDU/CSU verschließt sich dem Anliegen nach wie vor. Da aber zum Beschluss der Volksgesetzgebung wegen ihres verfassungsergänzenden Charakters für die Zweidrittelmehrheit die Stimmen der CDU/CSU erforderlich sind, kann man voraussehen, dass auch der jetzige Versuch noch keine Chance auf Realisierung haben wird.

Um aber die Bedingungen für diese Chance zu schaffen, hat die das Projekt außerparlamentarisch und mit einer Petition tragende Initiative “WIR SIND DEUTSCHLAND” die Kampagne WILLENSBEKUNDUNG “Volksgesetzgebung jetzt” gestartet. Aus repräsentativen Umfragen ist bekannt, dass über Zweidrittel der Stimmberechtigten in der Bundesrepublik die dreistufige Volksgesetzgebung wollen. Würden, so sieht es die Initiative, einige Millionen von ihnen ihre persönliche Willensbekundung für dieses Ziel abgeben, könnte sich auch die CDU/CSU nicht mehr widersetzen.

Die Petition [Titel: Volksabstimmung „Dreistufige Volksgesetzgebung”] kann direkt auf der Seite des Deutschen Bundestages unterstützt werden:

http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/list_petitions.asp

Weitergehende Informationen finden sich auf der Homepage:

www.wirsinddeutschland.org

[Dieser Beitrag ist auch auf Glocalist Daily News erscheinen www.glocalist.com]


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